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Message par Zénon Lun 1 Mai 2023 - 19:17

01.05.1471

Message du maire Kevin...

~~~*Willkommen in Memmingen*~~~

Werte Bürger, werte Besucher,

seid herzlich willkommen in Memmingen, dem grünen Idyll der Grafschaft von Augsburg.

Im Ratskeller bieten wir wechselnde Speisen an, der Erlös kommt dem Rathaus zu gute.

Bitte geht in den Wald, Holz ist unser bestes Handelsgut und wir können damit gute Gewinne erzielen. Bei jeder Axt die ihr vom Rathaus leiht, geht ein Holz an das Rathaus

Denkt immer daran, wenn Ihr etwas braucht, zögert nicht, mich anzusprechen. Ich bin gerne für Euch da.


~~~*Die Dorfämter & WICHTIGE INFORMATIONEN*~~~

Der Bürgermeister ist RalfvonScheld
Der Planungsgehilfe ist Aylynn
Die Aktivitätsgehilfin ist Aylynn
Der Leiterin des EBV ist Kevin...
Die Büttel sind Aylynn und Katlena_von_larkin
Die Kulturfee ist Katlena_von_larkin
Der Bürgervertreter im 3. Stand ist vakant


- > REISEWARNUNGEN < -

WICHTIG §4 - Bürgerwehr Zuwiderhandlungen können zur Anzeige gebracht werden!!!!!

Für Waren, die ihr Exklusiv dem Rathaus verkaufen möchtet, setzt Euch Bitte mit dem amtierenden Bürgermeister in Verbindung. Nach Absprache könnt ihr diesem dann die Waren auf dem Markt reservieren.
Gesucht wird: Mais, Fisch, Milch ,Obst, Holz zu günstigen Preisen damit das Rathaus handeln kann und Memmingen weiterhin Steuerfrei bleiben kann.

Feld-Empfehlungen:
Weizen, Gemüse, Kuh- oder Schweinezucht

Berufs-Empfehlung:
Zimmermann

~~~* Spendenhölzer*~~~

Holz zu 5 & 20 & 50 & 100 Talern wird ausschließlich vom Rathaus angeboten.
Wohlwollenden Bürgern oder Reisenden steht es frei, diese zu Erwerben und der Gemeinde einen kleinen oder größeren Dienst zu erweisen. Spenden sind natürlich auch direkt an das Rathaus möglich.



~~~*ÜBERSICHT & WEGWEISER*~~~

I - Dorfdekret von Memmingen
§1 - Gesetzeshierarchie und Geltungsbereich
§2 - Löhne
§3 - Markt & Handel
§4 - Bürgerwehr Sichtungen in der Dorfhalle abgeben
§5 - Bürgervertreter
II - Der Wald
Zum Rathaus
Zur Kirche
Zum EBV
Zum Gästebuch
Zum schwarzen Brett


~~~*I - Dorfdekret von Memmingen *~~~
-> Zum Dekret in der Weinstube <-

§1 - Gesetzeshierarchie und Geltungsbereich

(1) Die Gesetze des Kaiserreiches stehen über den Gesetzen des Deutschen Königreiches. Kaisergesetze und Königreichsgesetze stehen über den Provinzgesetzen.
(2) Die Gesetze der Grafschaft Augsburg stehen über den Stadt- und Dorfdekreten.
(3) Das Gesetzbuch der Grafschaft Augsburg gilt für jeden Menschen innerhalb der Provinzgrenze.
(4) Das Dorfdekret von Memmingen gilt für jeden Menschen innerhalb der Dorfgrenze.
(5) Dorfämter können vom Bürgermeister geschaffen oder Amtsinhaber abgesetzt werden.
(6) Der Amtierende Bürgermeister ist berechtig Steuern zu erheben. Der Bürgermeister verpflichtet sich zur zeitgerechten Ankündigung einer Steuererhebung. Und einem entsprechenden § im Dorfdekret.

§2 - Löhne

(1) Die Grafschaft Augsburg empfiehlt einen Mindestlohn von 16 Talern.
(2) Weiter gelten folgende Mindestlöhne (NETTO):
16 Taler bei geforderten 0 - 17 EP
18 Taler bei geforderten 18 - 19 EP
(3) Ausgenommen von den Mindestlöhnen sind die Arbeit in der Kirche, den Bergwerken und für den IML und der Milizlohn.
(4) Der Milizlohn kann vom Bürgermeister den örtlichen und finanziellen Gegebenheiten des Dorfes angepasst werden. Aber keinesfalls 14 Taler unterschreiten.
(5) Zuwiderhandlungen werden als Sklaverei zu Anzeige gebracht.

§3 - Markt & Handel

(1) Der Memminger Markt ist Lizenzfrei
(2) Spekulation mit Waren ist nicht gestattet. Ausgenommen davon sind Geschäfte des
Rathauses und vom Bürgermeister im Namen des Rathauses im Zuge der Ausübung
seines Amtes.
(3) Holz bis 3,80 Taler und Eisenerz darf NUR von Ortsansässige Handwerkern welche dies benötigen, gekauft werden.
(3a) Ausnahmen kann der Bürgermeister auf Anfrage erteilen.
(4) Brot und Mais zu 2,00 Taler (Netto) darf nur von Neubürgern erworben werden.
(5) Das Rathaus verkauft stumpf gewordene Äxte zu 142,00 Taler welche ausschließlich von Ortsansässigen Handwerken geschliffen werden dürfen und zu 162,00 Talern dem Rathaus wieder angeboten werden müssen. (Ab kauf zu 142 Taler einer stumpfe Axt geht der ortsansässige Schmied einen Vertrag mit dem Rathaus ein!) Jene Äxte sind ausschließlich dem Rathaus vorbehalten.

§4 - Bürgerwehr

(1)Ein jeder, der eine Stelle in der Bürgerwehr annimmt, verpflichtet sich am nächsten Tag einen Bericht über die Geschehnisse anzufertigen und bis zur 23. Abendstunde unaufgefordert an den Bürgermeister zu übersenden. Alternativ kann dieser Bericht auch in der Halle von Memmingen-> Die Memminger Bürgerwehr (RP bitte) abgegeben werden. Als Bürgerwehr werdet ihr gut entlohnt und geht einen Vertrag mit dem Rathaus ein. Ihr verpflichtet euch das Rathaus zu schützen und jeden Sichtung zu melden!
(2)Unterlassene Meldung - insbesondere nach einem versuchten Rathaussturm - werden wegen Hochverrats zur Anzeige gebracht!

§5 - Bürgervertreter

(1)Bürgervertreter, nachfolgend Bv genannt.
Der Bv vertritt die Interessen der Einwohner Memmingen mit dem Bürgermeister im 3. Stand. Der Bv und Bürgermeister sollten sich alle 4 Wochen zusammen setzen und beraten oder aus dem 3. Stand berichten. Der Bv wird für 3 Monate gewählt.
(2)Eine Neuwahl beginnt mit einer 5 tägigen Nominierungsphase.
Nominiert werden kann jeder Memminger Einwohner, welcher den Bauernstand erreicht hat. ((Level III)
Nominierungen sind vor dem Ende der Nominierungsphase anzunehmen.
Wenn sich kein Kandidat findet, wird nach 2 Wochen eine neue Nominierungsphase durch die Bürgermeister eröffnet.
(3)Die Wahl findet über einen Zeitraum von 6 Tagen statt. Der Bv wird mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt. Stimmberechtigt sind alle Memminger Einwohner, welche den Bauernstand erreicht haben. ((Level III)).Briefwahl ist möglich, diese sind an den Bürgermeister zu senden. Die Briefe müssen den anderen Bürgern in der Wahl vorgelegt werden.
(4)Der Bürgermeister ist berechtigt, eine Absetzung des BVs mittels Misstrauensvotum einzuleiten. Gründe hierfür können sein, Inaktivität des Bv, schwerwiegenden Verfehlungen während der Amtszeit als Bv oder aber auch Schuldsprüche vor Gericht. Dieses wird zur Abstimmung über 5 Tage gestellt. Für die Absetzung reicht eine einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen, nach Absetzung ist eine neue Nominierungsphase sofort zu eröffnen.
(5)Der Bürgermeister ist mindestens 14 Tage vor einem geplanten Rücktritt vom Bv zu informieren. Ebenfalls auch wenn das Dorf während der Amtszeit verlassen wird.

~~~*II - Der Wald, Informationen für die Holzfäller*~~~

-*Um einen Baum zu fällen braucht man:
-*Kraftpunkte (KP):
* 0 KP für eine Tanne
* mind. 5 KP für eine Pappel
* mind. 10 KP für eine Buche
* mind. 15 KP für eine Eiche

-*Der Ertrag hängt vom Baum ab:
* Tanne zwischen 3 und 5 Raummeter Holz
* Pappel zwischen 4 und 5 Raummeter Holz
* Buche zwischen 5 und 6 Raummeter Holz
* Eiche zwischen 5 und 7 Raummeter Holz

-* Beim Leihen einer Axt vom Rathaus, geht ein Stück Holz als Leihgebühr an das Rathaus.

-*Baumtypen:
* Die Tannen sind konisch und der innere Teil des Kreises ist grau-blau
* Die Pappeln sind die kleinsten Laubbäume und der Kreis ist eher rot-braun
* Die Buchen sind etwas kleiner als die Eichen und der Kreis ist eher dunkel grün
* Die Eichen sind die größten Bäume, haben dicke Stämme und der Kreis ist hell grün (gleiche Farbe wie der Rand des Kreises)


Auf Memmingen! Lasst es uns gemeinsam zum blühen bringen!

Kevin von Larkin Mustermann

Bürgermeister von Memmingen
Dekret vom 25.09.1470

_________________
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