Message du maire
Au petit mineur illuminé :: Grotte Niveau 2 :: Salle des comtés et duchés :: Sacrum Imperium Romanorum Nationis Germanicae :: Grafschaft von Ausburg :: Augsburg
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Message du maire
30.04.1471
Message du maire Julian_waringham
!! WICHTIG !! BÜRGERWEHR:
Es gibt 6,00 Taler oben drauf, wenn die Sichtungen am nächsten Tag vor 19:00 gemeldet werden
Näheres findet ihr unter 2. Bürgerwehr.
=============================================
Herzlich Willkommen im Augsburger Rathaus!
=============================================
Geschätzte Bürger Augsburgs, werte Gäste,
Im Nachfolgenden findet ihr die wichtigsten Informationen rund um diese schöne Stadt sowie das Stadtdekret. Bei Fragen jedweder Art könnt Ihr Euch gerne jederzeit an mich wenden, egal ob mit einer Nachricht oder persönlich im Wirtshaus oder dem Bürgermeisterbüro
.
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Wichtige Informationen aus dem Rathaus:
1. Ansprechpartner und Ämter
2. Bürgerwehr
3. Markt und Handel
4. Spenden an Dorf, Provinz und Armee
Dekret der Stadt Augsburg:
0. Präambel
1. Der Markt
2. Sklaverei
=============================================
Wichtige Informationen aus dem Rathaus:
=============================================
1. Ansprechpartner und Ämter
Bürgermeister: Verany
Bürgervertreter: Verany
Kulturbeauftragte:
EBV: Blitha.waringham
Büttel: Bepp
Pfarrer: Delaja
Ärzte- bei Bedarf bitte anschreiben:
Händler für das Rathaus:
Wer Interesse hat als Bürgervertreter, Büttel, Händler, Planungsgehilfe oder Sonstiges tätig zu werden, kann mich jederzeit und überall gerne darauf ansprechen.
Ärzte und Handwerker, die für Untersuchungen oder Auftragsarbeiten zur Verfügung stehen, mögen sich bitte auch bei mir melden, damit sie hier namentlich erwähnt und so für Suchende leichter gefunden werden können.
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2. Bürgerwehr
Wer sich für die Bürgerwehr verpflichtet, erhält einen Lohn von 12,00 Talern für die Bewachung des Rathauses über Nacht. Wer zudem am nächsten Tag bis spätestens zur 7. Abendstunde eine vollständige Meldung über die Geschehnisse und Sichtungen der Nacht erbringt, entweder als Nachricht an den Bürgermeister oder in der Amtsstube, erhält noch vor der 10. Abendstunde eine Zusatzzahlung von 6,00 Talern. Die Meldungen in der Amtsstube können auch mündlich erfolgen, ein Schreiberling, der das Gesagte dann notiert, ist stets anwesend.
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3. Markt, Handel und Rohstoffe für Handwerker
Der Markt zu Augsburg ist lizenzfrei. Rechtliche Beschränkungen betreffen Spekulation und den Kauf von Holz und sind im Dekret der Stadt (siehe unten) einzusehen.
Seid umsichtig und denkt daran, wenn Waren knapp sind, das andere vielleicht auch noch etwas benötigen.
Sollte etwas zur Neige gehen oder auf dem Dorfmarkt nicht zu finden sein, könnt Ihr mich gerne jederzeit kontaktieren. Auch arbeiten manche Handwerker nur auf Auftrag, weshalb sich auch ein Blick in die Handwerkerliste lohnen kann.
Lehm, Steine und Eisenerz können von ortsansässigen Handwerkern beim Bürgermeister bestellt werden und werden dann für sie auf dem Markt reserviert angeboten.
Folgende Waren werden vom Rathaus gekauft (gerne reserviert auf dem Markt):
- Mais bis zu 2,70 Taler
- Weizen bis zu 11,60 Taler
- Holz bis zu 3,80 Taler
- Fisch bis zu 17,30 Taler
Falls Ihr andere Waren anzubieten habt, kontaktiert mich und wir werden uns sicher einig.
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4. Spenden an Stadt, Provinz und Armee
* NEU AM MARKT: Anisblüten zu 20, 30, 50, 100, 500 und 999,95 - Taler = Spende für die Grafschaft ( Verwendung für die Finanzierung der Armee).
Auch Spenden an Stadt und Provinz in Höhe von bis zu 50,00 Talern können direkt im Rathaus oder der Vogtei getätigt werden.
Oder den Bürgermeister direkt ansprechen. Es wird sich eine Lösung finden.
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Dekret der Stadt Augsburg:
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0. Präambel
Das Dekret der Stadt Augsburg dient dem Schutz der Bürger und der Aufrechterhaltung der Ornung innerhalb des Augsburger Stadtgebietes. Zugleich gelten alle gültigen Gesetze und Dekrete des Kaiserreichs, Königreichs und der Provinz.
1. Der Markt
a) Der Augsburger Markt ist lizenzfrei.
b) Spekulation ist nicht gestattet. Ausgenommen sind Handelsgeschäfte des Bürgermeisters, die für das Rathaus getätigt werden.
c) Holz zu 4,00 Talern oder weniger ist den Augsburger Handwerkern vorbehalten und darf nur von diesen gekauft werden.
2. Mindestlöhne
Für auf Feldern und in Tierzuchten ausgeschriebene Stellen gelten folgende Mindestlöhne
16 Taler bei geforderten 0 - 7 Attributspunkten
18 Taler bei geforderten 8 -17 Attributspunkten
20 Taler bei geforderten 18+ Attributspunkten
Die Unterschreitung der Mindestlöhne ist strafbar nach §9 Sklaverei des Augsburger Strafgesetzbuches (StGB-Aug)
Gegeben, gezeichnet und in Kraft getreten am 20.01.1471
Verany
Bürgermeister zu Augsburg
Message du maire Julian_waringham
!! WICHTIG !! BÜRGERWEHR:
Es gibt 6,00 Taler oben drauf, wenn die Sichtungen am nächsten Tag vor 19:00 gemeldet werden
Näheres findet ihr unter 2. Bürgerwehr.
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Herzlich Willkommen im Augsburger Rathaus!
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Geschätzte Bürger Augsburgs, werte Gäste,
Im Nachfolgenden findet ihr die wichtigsten Informationen rund um diese schöne Stadt sowie das Stadtdekret. Bei Fragen jedweder Art könnt Ihr Euch gerne jederzeit an mich wenden, egal ob mit einer Nachricht oder persönlich im Wirtshaus oder dem Bürgermeisterbüro
.
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Wichtige Informationen aus dem Rathaus:
1. Ansprechpartner und Ämter
2. Bürgerwehr
3. Markt und Handel
4. Spenden an Dorf, Provinz und Armee
Dekret der Stadt Augsburg:
0. Präambel
1. Der Markt
2. Sklaverei
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Wichtige Informationen aus dem Rathaus:
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1. Ansprechpartner und Ämter
Bürgermeister: Verany
Bürgervertreter: Verany
Kulturbeauftragte:
EBV: Blitha.waringham
Büttel: Bepp
Pfarrer: Delaja
Ärzte- bei Bedarf bitte anschreiben:
Händler für das Rathaus:
Wer Interesse hat als Bürgervertreter, Büttel, Händler, Planungsgehilfe oder Sonstiges tätig zu werden, kann mich jederzeit und überall gerne darauf ansprechen.
Ärzte und Handwerker, die für Untersuchungen oder Auftragsarbeiten zur Verfügung stehen, mögen sich bitte auch bei mir melden, damit sie hier namentlich erwähnt und so für Suchende leichter gefunden werden können.
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2. Bürgerwehr
Wer sich für die Bürgerwehr verpflichtet, erhält einen Lohn von 12,00 Talern für die Bewachung des Rathauses über Nacht. Wer zudem am nächsten Tag bis spätestens zur 7. Abendstunde eine vollständige Meldung über die Geschehnisse und Sichtungen der Nacht erbringt, entweder als Nachricht an den Bürgermeister oder in der Amtsstube, erhält noch vor der 10. Abendstunde eine Zusatzzahlung von 6,00 Talern. Die Meldungen in der Amtsstube können auch mündlich erfolgen, ein Schreiberling, der das Gesagte dann notiert, ist stets anwesend.
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3. Markt, Handel und Rohstoffe für Handwerker
Der Markt zu Augsburg ist lizenzfrei. Rechtliche Beschränkungen betreffen Spekulation und den Kauf von Holz und sind im Dekret der Stadt (siehe unten) einzusehen.
Seid umsichtig und denkt daran, wenn Waren knapp sind, das andere vielleicht auch noch etwas benötigen.
Sollte etwas zur Neige gehen oder auf dem Dorfmarkt nicht zu finden sein, könnt Ihr mich gerne jederzeit kontaktieren. Auch arbeiten manche Handwerker nur auf Auftrag, weshalb sich auch ein Blick in die Handwerkerliste lohnen kann.
Lehm, Steine und Eisenerz können von ortsansässigen Handwerkern beim Bürgermeister bestellt werden und werden dann für sie auf dem Markt reserviert angeboten.
Folgende Waren werden vom Rathaus gekauft (gerne reserviert auf dem Markt):
- Mais bis zu 2,70 Taler
- Weizen bis zu 11,60 Taler
- Holz bis zu 3,80 Taler
- Fisch bis zu 17,30 Taler
Falls Ihr andere Waren anzubieten habt, kontaktiert mich und wir werden uns sicher einig.
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4. Spenden an Stadt, Provinz und Armee
* NEU AM MARKT: Anisblüten zu 20, 30, 50, 100, 500 und 999,95 - Taler = Spende für die Grafschaft ( Verwendung für die Finanzierung der Armee).
Auch Spenden an Stadt und Provinz in Höhe von bis zu 50,00 Talern können direkt im Rathaus oder der Vogtei getätigt werden.
Oder den Bürgermeister direkt ansprechen. Es wird sich eine Lösung finden.
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Dekret der Stadt Augsburg:
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0. Präambel
Das Dekret der Stadt Augsburg dient dem Schutz der Bürger und der Aufrechterhaltung der Ornung innerhalb des Augsburger Stadtgebietes. Zugleich gelten alle gültigen Gesetze und Dekrete des Kaiserreichs, Königreichs und der Provinz.
1. Der Markt
a) Der Augsburger Markt ist lizenzfrei.
b) Spekulation ist nicht gestattet. Ausgenommen sind Handelsgeschäfte des Bürgermeisters, die für das Rathaus getätigt werden.
c) Holz zu 4,00 Talern oder weniger ist den Augsburger Handwerkern vorbehalten und darf nur von diesen gekauft werden.
2. Mindestlöhne
Für auf Feldern und in Tierzuchten ausgeschriebene Stellen gelten folgende Mindestlöhne
16 Taler bei geforderten 0 - 7 Attributspunkten
18 Taler bei geforderten 8 -17 Attributspunkten
20 Taler bei geforderten 18+ Attributspunkten
Die Unterschreitung der Mindestlöhne ist strafbar nach §9 Sklaverei des Augsburger Strafgesetzbuches (StGB-Aug)
Gegeben, gezeichnet und in Kraft getreten am 20.01.1471
Verany
Bürgermeister zu Augsburg
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